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LG Berlin, 23.09.2014 - 63 S 43/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2011; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale; Verfliesung der Badezimmerwände; nicht nutzbarer Balkon; Beheizbarkeit der Küche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlender Balkon ist kein wohnwertminderndes Merkmal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 06.12.2013 - 19 C 132/12
- LG Berlin, 23.09.2014 - 63 S 43/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 231/13
Wohnraummiete: Offenlegung einer Vertreterstellung bei einem …
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2014 - 63 S 43/14
Aber selbst wenn ein Verwalter das Verlangen erklärt hätte, würde dies nach § 164 Abs. 1 BGB für die Klägerin wirken (vgl. BGH, Urteil vom 02. April 2014 - VIII ZR 231/13 - MDR 2014, 644). - LG Berlin, 29.10.2013 - 63 S 26/13
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2014 - 63 S 43/14
Bei Anwendung des Mietspiegels 2011 steht ein nicht vorhandener Balkon einem nicht nutzbaren Balkon nicht gleich (vgl. zuletzt LG Berlin, Urteil vom 29.10.- - 63 S 26/13 - GE -, 1656f). - LG Berlin, 05.06.2009 - 63 S 355/08
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2014 - 63 S 43/14
Auch lässt das positive Merkmal eines großen geräumigen Balkons nicht den zwingenden Schluss zu, dass das gänzliche Fehlen eines Balkons entsprechend einem vorhandenen, aber nicht nutzbaren Balkon gleich welcher Größe wohnwertmindernd ist, zumal ein Balkon bei der Berechnung der Grundfläche des Mietgegenstandes Berücksichtigung findet (Vgl. LG Berlin, Urteil vom 5. Juni 2009 - 63 S 355/08 - Grundeigentum 2009, 1046f).